Es freut uns sehr euch mitteilen zu dürfen, das der Trainingsbetrieb der VfB Bretten Kangaroos wieder aufgenommen werden darf (stand: 08.06.2021). Unten findet Ihr die aktuellen Informationen der Stadt Bretten bezüglichen dem Betrieb der städtischen Sportplätze und Sporthallen unter Pandemiebedingungen. Ihr könnt euch hier das PDF auch ganz einfach downloaden. Bei weiteren fragen wenden Sie sich bitte an unseren Vorstand.
Abteilungsleiter

- +49 172 239 246 8
Hygieneregeln auf dem Gelände

- Bei Krankheitssymptomen bitte dem Gelände fern bleiben

- Achten Sie auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m. Auch beim Anstehen Abstand halten

- Husten oder niesen Sie in die Armbeuge

- Auf der Tribüne und dem Spielfeldrand 1,50 m Abstand halten

- Körperkontakt meiden. Auch bei der Begrüßung

- Hände wann immer angebracht waschen bzw. desinfizieren

Stadt Bretten, Amt Bildung und Kultur
Bretten, 07.06.2021
Betrieb der städtischen Sportplätze und Sporthallen unter Pandemiebedingungen
Ab 07.06.2021 gelten neue Fassungen der Corona-Verordnung sowie der Corona- Verordnung Sport. Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Karlsruhe den Schwellenwert von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten hat und somit alle Öffnungsschritte erreicht sind, treten weitere Lockerungen für den Vereinssport in Kraft. Freizeit- und Ama- teursport ist nun innen und außen möglich.
Die Stadt Bretten öffnet daher ab Dienstag, 08.06.2021 zusätzlich zum Kunstrasenplatz Diedelsheim und zum Leichtathletikstadion auch die städtischen Sporthallen in der Kern- stadt für den Trainingsbetrieb. Abweichend hiervon steht das Hallen-Sportzentrum dem Vereinssport erst ab Montag, 21.06.2021 zur Verfügung.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
Allgemeines
- Abseits des Sportbetriebes ist der Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Per- sonen einzuhalten.
Falls die Ein- und Ausgänge der Sportstätte die Einhaltung des Abstandes nicht zulassen, ist diese zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen. - Ansammlungen im Eingangsbereich sollen vermieden werden.
- Körperkontakte (Händeschütteln und Umarmen) sind zu vermeiden.
- Eine medizinische Maske ist in den Gebäuden, außerhalb der Trainingsflächen zu tra- gen, d.h. insbesondere beim Betreten und Verlassen der Gebäude, auf den Fluren, in den Treppenhäusern und Toiletten.
Auch in den Anlagen im Freien wird empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen. Eine Maskenpflicht besteht, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre). - Es dürfen nur die vor Ort freigegebenen Toiletten benutzt werden. Die ausgewiesene maximale Nutzerzahl ist einzuhalten. Ausreichende Hygienemittel, d.h. Seife, Einmal- handtücher und Handdesinfektionsmittel werden von der Stadt Bretten zur Verfügung ge- stellt.
- Benötigtes Desinfektionsmaterial für die Teilnehmer/Teilnehmerinnen ist vom Verein zu stellen.
- Für jede Trainingseinheit ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhal- tung der geltenden Regeln verantwortlich ist. Eine Liste mit den Kontaktdaten dieser Per- sonen ist der Stadt Bretten vor Nutzungsbeginn vorzulegen.
- Für jede Trainingseinheit müssen die Daten aller Anwesenden erhoben und vier Wochen gespeichert werden. Personen, die die Daten nicht vollständig und zutreffend zur Verfü- gung stellen, dürfen die Sportstätte nicht betreten.
- Die Erfassung der Daten kann weiterhin über analoge Teilnehmerlisten oder elektronisch, z.B. unter Verwendung der Luca-App erfolgen. Bitte informieren Sie sich unter https://www.luca-app.de/.
Eine Weiterleitung der Teilnehmerlisten an die Stadt Bretten ist nicht erforderlich. Sollte eine der anwesenden Personen danach positiv auf das Corona-Virus getestet werden, senden Sie die betreffende Teilnehmerliste an ordnungsamt@bretten.de. - Personen ab 6 Jahren benötigen einen Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Test oder einen Impf- oder Genesenennachweis. Abweichend hiervon ist für Schülerin- nen und Schüler die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, ausreichend. Für die Einhaltung dieser Regelungen ist der Verein verantwortlich.
Beim Training im Freien entfällt für alle Altersgruppen die Testpflicht. - Ein Zutritts- und Teilnahmeverbot besteht für Personen,
– die einer Absonderungspflicht (Quarantänepflicht) im Zusammenhang mit demCoronavirus unterliegen,
– die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) aufweisen,
– die weder einen Test-, einen Impf- noch einen Genesenennachweis vorlegen.Trainingsbetrieb
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Grundlage für die Berechnung der Gruppengröße ist die Vorgabe von einer Person pro 10 m2 unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln.
Die maximalen Gruppengrößen für den Trainingsbetrieb ergeben sich daher wie folgt:Hallen-Sportzentrum pro Hallenteil
Stadtparkhalle – 1 Gruppen – à 35 Personen
Jahnhalle – 1 Gruppen – à 35 Personen
Alte Turnhalle – 1 Gruppen – à 25 Personen
Leichtathletikstadion – 3 Gruppen – à 35 Personen
Kunstrasenplatz Diedelsheim – 2 Gruppen – à 35 Personen
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Der/die Trainer/Trainerinnen bzw. Betreuer/Betreuerinnen zählen bei der Gruppengröße nicht mit.
- Es dürfen ausschließlich die Trainer/Trainerinnen bzw. Betreuer/Betreuerinnen sowie die Teilnehmenden anwesend sein (insbesondere keine Eltern, keine Zuschauer).
- Sofern der Trainingsbetrieb in Gruppen stattfindet, ist eine Durchmischung der Gruppen nicht gestattet.
- Oberflächen (Türgriffe, Handläufe, Sitzbänke etc.) und Sportgeräte sind nach der Nut- zung ausreichend zu reinigen.
- Die Hallen müssen regelmäßig und ausreichend gelüftet werden. Im Hallen-Sportzentrum erfolgt die Lüftung automatisch bzw. durch die anwesenden Hausmeister.
- Die Umkleiden und Duschen sowie andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrich- tungen bleiben vorerst geschlossen.Freundlicher Gruß Im Auftraggez. Isolde Wagner
Stellvertretende Amtsleiterin
Amt Bildung und Kultur